Direktversicherung verkaufen
– das gilt es zu beachten
Die bAV ist staatlich gefördert. Ob Sie Ihre Direktversicherung verkaufen können, hängt vom Einzelfall ab – der Verkauf solcher Verträge auf dem Zweitmarkt ist rechtlich äußerst komplex und in vielen Fällen ausgeschlossen.

Strenge Restriktionen
Verträge der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Ziel des Gesetzgebers ist es, sicherzustellen, dass die geförderten Mittel tatsächlich für die Altersversorgung genutzt werden. Der Verkauf oder die Abtretung ist nach dem Betriebsrentengesetz in der Regel durch ein Verfügungsverbot blockiert.
Einzelfallprüfung zwingend
Ausnahmen vom Verfügungsverbot existieren selten, etwa wenn der Vertrag nach Ausscheiden aus dem Betrieb komplett privat fortgeführt wird oder spezielle Klauseln in sehr alten Verträgen greifen. Dies erfordert jedoch stets eine hochdetaillierte, juristische Einzelprüfung, die viele Ankäufer scheuen.
Individuelle Prüfung
Geben Sie Ihre Vertragsdaten ein, um unverbindlich von Experten prüfen zu lassen, ob juristische Optionen für Ihre Direktversicherung bestehen.
Die beste Alternative: Beitragsfreistellung
Können oder möchten Sie die Beiträge nicht mehr zahlen, ist die Beitragsfreistellung der übliche und empfohlene Weg. Das bis dahin angesparte Kapital verzinst sich weiter und steht Ihnen im Rentenalter sicher zur Verfügung.
Warum lässt sich eine Direktversicherung verkaufen nur selten?
Die Direktversicherung ist eine der verbreitetsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber schließt dabei einen Vertrag zu Ihren Gunsten ab, häufig finanziert über eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt. Genau diese steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung ist der Grund, weshalb der Gesetzgeber die vorzeitige Verwertung solcher Verträge stark einschränkt. Wer seine Direktversicherung verkaufen möchte, stößt daher schnell auf enge Grenzen. Das angesparte Kapital soll ausdrücklich der Versorgung im Alter dienen und nicht vorzeitig für andere Zwecke abgezogen werden.
Wer dennoch seine Direktversicherung verkaufen will, muss die vertraglichen Grenzen kennen: In der Ansparphase besteht in der Regel ein Abtretungs- und Beleihungsverbot, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt, wie er bei privaten Kapitallebensversicherungen möglich sein kann, scheidet in den meisten Fällen aus. Erst wenn Sie aus dem Betrieb ausgeschieden sind und den Vertrag privat fortführen, können sich im Einzelfall abweichende Konstellationen ergeben. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, lässt sich ausschließlich anhand Ihrer konkreten Vertragsunterlagen und der arbeitsrechtlichen Situation beurteilen.
Diese Optionen bleiben Ihnen
Wenn Sie die laufenden Beiträge nicht mehr aufbringen möchten oder Liquidität benötigen, kommen statt eines Verkaufs andere Wege in Betracht. Die Beitragsfreistellung stellt den Vertrag ruhend, das bereits gebildete Kapital bleibt erhalten und wird weiter verzinst. Alternativ kann bei einem Arbeitgeberwechsel häufig eine Übertragung des Vertrags auf den neuen Arbeitgeber (Portabilität) sinnvoll sein. Auch eine private Fortführung ist in vielen Fällen möglich. Welcher Weg für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Bitte beachten Sie: Bei der späteren Auszahlung einer Direktversicherung können Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Weiterführende neutrale Informationen bietet die Verbraucherzentrale.
Weiterführende Themen
Risiko- und Steuerhinweis
Wir bieten als Vermittlungsportal ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung an. Die Auflösung oder Veräußerung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge kann zu empfindlichen, existenzbedrohenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben führen. Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Konsultieren Sie für Ihren speziellen Einzelfall zwingend einen qualifizierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Rentenberater, bevor Sie weitreichende Schritte unternehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Betriebsrentengesetz; neutrale Verbraucherhinweise bietet die Verbraucherzentrale.
