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Sachliche Aufklärung

Kreditlebensversicherung: Darlehen richtig absichern

Die Kreditlebensversicherung soll ein Darlehen absichern. Wir erklären sachlich, welche Varianten es gibt und wann eine Kündigung oder ein Verkauf überhaupt sinnvoll und möglich ist.

Kreditlebensversicherung zur Restschuldabsicherung eines Darlehens

Was ist eine Kreditlebensversicherung?

Eine Kreditlebensversicherung – häufig auch als Restschuldversicherung bezeichnet – dient dazu, ein aufgenommenes Darlehen abzusichern. Kommt es während der Laufzeit zu einem versicherten Ereignis, etwa dem Tod der versicherten Person, wird die noch offene Restschuld aus der Versicherungssumme beglichen. Damit sollen Angehörige, Mitkreditnehmer oder Bürgen vor einer finanziellen Belastung geschützt werden. Solche Verträge werden oft im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen, Ratenkrediten oder Autofinanzierungen abgeschlossen. Die Versicherungssumme ist dabei in der Regel an den Verlauf der Restschuld gekoppelt und sinkt über die Laufzeit ab.

Risiko- oder kapitalbildende Variante?

Bei der Kreditlebensversicherung wird grundsätzlich zwischen zwei Ausgestaltungen unterschieden. Die reine Risikovariante zahlt ausschließlich im Todesfall und baut kein Kapital auf – sie funktioniert ähnlich wie eine Risikolebensversicherung und dient allein der Absicherung. Die kapitalbildende Variante hingegen kombiniert den Todesfallschutz mit einem Sparanteil und kann so im Laufe der Zeit einen Vertragswert ansammeln. Welche Variante vorliegt, ist entscheidend dafür, welche Optionen Ihnen später offenstehen. Die Höhe eines möglichen Vertragswerts können Sie über unsere Seite Rückkaufswert prüfen einschätzen lassen.

Wann ist eine Kreditlebensversicherung kündbar oder verkäuflich?

Hier ist eine ehrliche Einordnung wichtig: Reine Restschuld- und Risikovarianten bilden in der Regel kein Kapital. Sie haben daher keinen Rückkaufswert und sind am Zweitmarkt üblicherweise nicht verkäuflich. Eine Kündigung führt in diesen Fällen meist lediglich zum Wegfall des Schutzes, ohne dass eine nennenswerte Auszahlung erfolgt. Anders kann es bei kapitalbildenden Policen aussehen, die zur Absicherung an einen Kreditgeber abgetreten wurden. Nach Ablösung des Darlehens und Freigabe durch den Kreditgeber kann eine solche abgetretene Police unter Umständen am Zweitmarkt veräußert werden. Ob ein Verkauf für Ihren Vertrag in Betracht kommt, lässt sich im Rahmen einer Prüfung zum Verkauf klären. Ergänzend kann auch eine Beleihung eine Alternative sein, wenn kurzfristig Liquidität benötigt wird.

Kosten und Widerruf – neutral betrachtet

Die Kosten einer Kreditlebensversicherung fallen je nach Anbieter, Alter, Laufzeit und Darlehenshöhe unterschiedlich aus. In der Praxis wird der Beitrag teils als Einmalbetrag mitfinanziert, was die Gesamtkosten des Kredits erhöhen kann. Prüfen Sie daher, ob der Umfang der Absicherung zu Ihren tatsächlichen Bedürfnissen passt. Nach Vertragsschluss besteht in der Regel eine gesetzliche Widerrufsfrist; ob ein Widerruf im Einzelfall möglich ist, hängt unter anderem von einer ordnungsgemäßen Belehrung ab. Unabhängige Informationen bietet die Verbraucherzentrale, allgemeine Aufsichtsthemen behandelt die BaFin. Die steuerliche Behandlung möglicher Erträge sollten Sie stets mit einem Steuerberater klären.

Häufige Fragen

Ihre Police unverbindlich prüfen lassen

Erfahren Sie kostenlos und unverbindlich, welche Variante Ihre Kreditlebensversicherung hat und ob ein Verkauf für Sie in Frage kommt.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Kreditlebensversicherung kündbar oder verkäuflich ist, hängt vom Einzelfall ab. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.