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Fristen im Überblick

Widerrufsfrist Lebensversicherung – Fristen, Beginn und Möglichkeiten

Die Widerrufsfrist Lebensversicherung entscheidet darüber, ob Sie sich noch von Ihrem Vertrag lösen können. Wir erklären, wie lang die Frist ist, wann sie beginnt und welche Alternativen bestehen, wenn ein Widerruf nicht mehr möglich ist.

Wie lang ist die Widerrufsfrist Lebensversicherung?

Bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist in der Regel 30 Tage. Sie ist damit länger als bei vielen anderen Verträgen. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Länge, sondern vor allem der Zeitpunkt, ab dem die Frist überhaupt zu laufen beginnt. Erst wenn Sie den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und eine ordnungsgemäße Belehrung erhalten haben, setzt der Fristlauf üblicherweise ein.

Widerrufsfrist Lebensversicherung: Vertrag und Kalender zur Fristberechnung

Wann beginnt die Frist?

Der Beginn der Frist hängt maßgeblich von einer korrekten Widerrufsbelehrung ab. War die Belehrung vollständig und verständlich, so läuft die 30-Tage-Frist ab Erhalt der Unterlagen. War sie hingegen fehlerhaft, kann der Fristbeginn strittig sein. In solchen Fällen wird mitunter ein zeitlich nicht befristetes, teils „ewiges“ Widerrufsrecht diskutiert. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Möglichkeit im Einzelfall und keineswegs um die Regel. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zum Lebensversicherung Widerruf.

Was passiert nach einem wirksamen Widerruf?

Ist ein Widerruf wirksam, wird der Vertrag rückabgewickelt. Sie erhalten dann die geleisteten Beiträge grundsätzlich zurück, gegebenenfalls abzüglich bestimmter Positionen und zuzüglich möglicher Nutzungen. Wie eine solche Rückabwicklung im Detail abläuft und welche Beträge realistisch sind, hängt vom Einzelfall ab und sollte fachkundig geprüft werden.

Alternative, wenn die Frist abgelaufen ist

Ist die Widerrufsfrist eindeutig abgelaufen und liegt keine fehlerhafte Belehrung vor, kommt ein Widerruf nicht mehr in Betracht. Dann lohnt sich ein Blick auf die Frage, kündigen oder verkaufen. Der Verkauf einer Police auf dem Zweitmarkt kann unter Umständen mehr einbringen als eine Kündigung zum Rückkaufswert. Ob Ihr Vertrag dafür infrage kommt, erfahren Sie unter Lebensversicherung verkaufen.

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Dieses Formular dient ausschließlich einer ersten Einschätzung und stellt keine bindende rechtliche, steuerliche oder finanzielle Zusage dar.

Häufige Fragen

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Wichtiger Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Ob und ab wann eine Widerrufsfrist läuft und ob ein Widerruf im Einzelfall möglich ist, hängt vom konkreten Vertrag und der Belehrung ab. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Lassen Sie Ihren Fall durch einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale unabhängig prüfen.

Unabhängige Informationen zu Widerruf und Fristen bei Versicherungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale sowie bei der BaFin.