Weitere Verträge verkaufen
– Zweitmarkt im Überblick
Nicht nur die klassische Lebensversicherung lässt sich auf dem Zweitmarkt veräußern. Wer weitere Verträge verkaufen möchte, findet hier einen Überblick, welche Vertragsarten grundsätzlich für einen Verkauf infrage kommen können und welche nicht.

Kapitallebensversicherung
Klassische Verträge mit garantiertem Rückkaufswert und festem Rechnungszins. Auf dem Zweitmarkt oft besser bewertet als bei einer Kündigung.
Mehr erfahrenFondsgebundene Lebensversicherung
Der Wert richtet sich nach der Entwicklung der hinterlegten Fonds. Ein Verkauf kann je nach Vertrag eine Alternative zur Kündigung sein.
Mehr erfahrenPrivate Rentenversicherung
Verträge zur privaten Altersvorsorge, die Kapital ansparen. Ob ein Verkauf möglich ist, hängt vom Tarif und den Bedingungen ab.
Mehr erfahrenRisikolebensversicherung
Reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil. Ein Verkauf ist hier in der Regel nicht möglich, es gibt jedoch andere Optionen.
Mehr erfahrenDirektversicherung
Betriebliche Altersvorsorge mit strengen gesetzlichen Restriktionen. Ein Verkauf ist häufig ausgeschlossen und erfordert eine Einzelprüfung.
Mehr erfahrenBausparvertrag
Vor allem ältere Tarife mit attraktiver Guthabenverzinsung können auf dem Zweitmarkt gefragt sein. Verkauf oder Kündigung im Einzelfall prüfen.
Mehr erfahrenRiester- und Rürup-Verträge: in der Regel nicht verkäuflich
Nicht jeder Vorsorgevertrag lässt sich veräußern. Riester- und Rürup-Verträge (Basisrente) sind wegen ihrer gesetzlichen Zweckbindung und der staatlichen Förderung grundsätzlich weder verkäuflich noch übertragbar. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die geförderten Mittel ausschließlich der Altersvorsorge dienen.
Wenn Sie einen solchen Vertrag nicht mehr fortführen möchten, kommen in der Praxis üblicherweise eine Beitragsfreistellung oder eine Anpassung der Beiträge in Betracht. Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt ist hingegen regelmäßig ausgeschlossen. Klären Sie Ihre Möglichkeiten im Zweifel direkt mit Ihrem Anbieter oder einer unabhängigen Beratung. Weitere Details finden Sie auf unseren Seiten Riester-Rente verkaufen und Rürup-Rente verkaufen. Verkäufliche Verträge wie klassische Kapitalpolicen behandeln wir unter Lebensversicherung verkaufen.
Häufige Fragen
Unsicher, ob Ihr Vertrag verkäuflich ist?
Ob Sie weitere Verträge verkaufen möchten – fordern Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir prüfen, welche Optionen für Ihren Vertrag bestehen.
Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ob ein Vertrag verkäuflich ist und zu welchen Konditionen, hängt vom Einzelfall ab und setzt eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraus. Ziehen Sie im Einzelfall qualifizierte Experten hinzu.
Neutrale Informationen zum Zweitmarkt bieten der Fachverband BVZL und die Verbraucherzentrale.
