Police verkaufen
statt kündigen
Der Policenverkauf auf dem Zweitmarkt ist eine geregelte Alternative zur Kündigung. Beim Policenankauf übernimmt ein spezialisierter Käufer Ihren Vertrag und zahlt Ihnen einen Kaufpreis.

Was heißt Policenverkauf?
Beim Policenverkauf veräußern Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag an einen Ankäufer auf dem Zweitmarkt, anstatt ihn beim Versicherer zu kündigen. Der Käufer übernimmt die Police, zahlt Ihnen einen Kaufpreis und führt den Vertrag fort. Der Policenankauf hat sich über die Jahre als transparente Alternative zur Kündigung etabliert. Wer seine Police verkaufen möchte, findet am Zweitmarkt eine geregelte Option.
Der Vorteil: Weil der Ankäufer die künftige Wertentwicklung und den Versicherungsschutz einkalkuliert, kann der Kaufpreis über dem reinen Rückkaufswert liegen.
Welche Policen sind verkäuflich?
Für den Verkauf eignen sich vor allem kapitalbildende Verträge:
- Kapitallebensversicherungen: Klassische Verträge mit garantiertem Rückkaufswert und Rechnungszins.
- Private Rentenversicherungen: Verträge mit angespartem Kapital, sofern noch nicht verrentet.
- Fondsgebundene Lebensversicherungen: In bestimmten Fällen ankauffähig, abhängig von Marktlage und Vertragswert.
Reine Risikolebensversicherungen ohne Sparanteil sind hingegen in der Regel nicht verkäuflich, da sie keinen Rückkaufswert aufbauen.
Das Zweitmarkt-Prinzip
Auf dem Zweitmarkt werden bestehende Policen gehandelt. Spezialisierte Ankäufer erwerben Verträge, führen die Beiträge fort und profitieren später von der Ablaufleistung. Für Sie als Verkäufer bedeutet das, dass Sie sich vorzeitig von Ihrem Vertrag lösen und dafür einen Kaufpreis erhalten, der die zukünftigen Erträge berücksichtigt. Neutrale Hintergrundinformationen zum Zweitmarkt bietet der BVZL sowie die Verbraucherzentrale.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Geben Sie Ihre Vertragsdaten ein, um kostenfrei prüfen zu lassen, ob und wie sich Ihre Police verkaufen lässt.
Policenverkauf in drei Schritten
Anfrage stellen
Sie übermitteln die Eckdaten Ihrer Police für eine erste, unverbindliche Ersteinschätzung. So können Sie Ihre Police verkaufen, ohne in Vorleistung zu gehen.
Prüfung
Ihre Vertragsunterlagen werden geprüft und die Ankauffähigkeit der Police bewertet.
Verkauf
Bei einem passenden Angebot wird der Vertrag übertragen und der Kaufpreis ausgezahlt.
Häufige Fragen zum Policenverkauf
Police prüfen lassen
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Weiterführende Themen
Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt. Ziehen Sie im Einzelfall qualifizierte Experten hinzu.
