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Fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen– das ist zu beachten

Eine FLV kombiniert Todesfallschutz mit den Chancen der Kapitalmärkte. Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen möchte, sollte den Zeitpunkt sorgfältig wählen, denn beim Verkauf auf dem Zweitmarkt gibt es entscheidende Besonderheiten zu beachten.

Fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen: Fondsanalyse und Marktentwicklung prüfen

Das Marktrisiko

Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung mit Garantiezins ist das angesparte Kapital bei einer fondsgebundenen Police (FLV) in Investmentfonds investiert. Das bedeutet, dass der Vertragswert täglichen Schwankungen unterliegt und es keinen fest garantierten Rückkaufswert gibt.

Für Ankäufer auf dem Zweitmarkt stellt diese Schwankung ein stark erhöhtes Risiko dar, weshalb nicht jede Police angenommen wird und die Auswahl an potenziellen Käufern deutlich begrenzter ist als bei klassischen Verträgen.

Timing ist entscheidend

Der ideale Verkaufszeitpunkt hängt stark von der aktuellen Entwicklung an den Finanzmärkten ab. In einer anhaltenden Baisse (Abwärtsphase) ist der Vertragswert niedrig, und ein Verkauf könnte zu schmerzhaften Verlusten führen. Eine Hausse (Aufwärtsphase) kann hingegen attraktiv sein. Eine sorgfältige Prüfung der aktuellen Standmitteilung ist unerlässlich.

Alternativen zum Verkauf

Bevor Sie mit Verlust verkaufen, sollten Sie alternative Optionen prüfen:

  • Beitragsfreistellung: Sinnvoll, wenn Sie die Raten nicht mehr aufbringen möchten, aber auf eine künftige Markterholung warten können.
  • Fondswechsel (Shiften): Ein Wechsel der internen Fondsstruktur hin zu defensiveren Anlagen kann die Performance stabilisieren.

Ankaufprüfung

Geben Sie Ihre Vertragsdaten ein, um kostenfrei ermitteln zu lassen, ob Ihre fondsgebundene Police marktfähig ist.

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Kostenlos, unverbindlich und verschlüsselt übertragen

Besonderheiten im Fokus

Kein garantierter Kaufpreis

Aufgrund der Kursschwankungen der Investmentfonds kann der endgültige Wert erst zum genauen Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung verbindlich vom Versicherer festgestellt werden.

Rest-Todesfallschutz

Wie bei klassischen Policen kann auch bei Fondsgebundenen ein Rest-Todesfallschutz für Ihre Hinterbliebenen erhalten bleiben, sofern der Ankäufer den Vertrag fortführt.

Wichtiger Risikohinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich der Orientierung und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir geben keine Garantien für Ankaufspreise oder zukünftige Wertentwicklungen von Kapitalmärkten. Ob der Verkauf einer Versicherung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen finanziellen Situation ab. Ziehen Sie im Einzelfall Experten (z.B. Steuerberater oder unabhängige Honorarberater) hinzu.

Weiterführende neutrale Informationen zu fondsgebundenen Verträgen bieten die BaFin und die Verbraucherzentrale.