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Alternative zur Kündigung

Lebensversicherung beleihen– Alternative zur Kündigung

Sie benötigen kurzfristig Liquidität, möchten Ihren Vertrag aber nicht aufgeben? Ihre Lebensversicherung beleihen kann eine Alternative sein. Wir erklären die Vor- und Nachteile des Policendarlehens neutral.

Vertrag als Sicherheit – Lebensversicherung beleihen

Was bedeutet es, eine Lebensversicherung zu beleihen?

Wer kurzfristig Geld benötigt, denkt schnell an die Kündigung der eigenen Lebensversicherung. Doch die Auflösung ist selten der beste Weg, da dabei oft wertvolle Vertragseigenschaften wie Garantiezins und Todesfallschutz verloren gehen. Eine häufig übersehene Alternative ist die Beleihung: Beim sogenannten Policendarlehen wird der bereits angesparte Rückkaufswert Ihrer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung als Sicherheit für ein Darlehen genutzt. Der Vertrag selbst bleibt dabei unangetastet und läuft ganz normal weiter. Eine Lebensversicherung beleihen bedeutet also, den Vertrag zu behalten.

Das Prinzip ähnelt einem klassischen Kredit, ist jedoch besichert. Weil der Rückkaufswert als Sicherheit dient, verzichten viele Anbieter auf eine umfangreiche Bonitätsprüfung. Ausgezahlt wird in der Regel ein Teil des aktuellen Vertragswertes. Sie behalten die Police in Ihrem Bestand und können das Darlehen später aus laufenden Mitteln, einer Einmalzahlung oder – falls gewünscht – aus der späteren Ablaufleistung tilgen. Wer seine Lebensversicherung beleihen möchte, verzichtet damit nicht auf den Versicherungsschutz.

Vorteile eines Policendarlehens

  • Vertrag bleibt erhalten: Garantiezins, Überschussbeteiligung und – besonders wichtig – der Todesfallschutz bleiben grundsätzlich bestehen.
  • Schnelle Liquidität: Da eine dingliche Sicherheit vorliegt, verläuft die Abwicklung oft unkomplizierter als bei einem unbesicherten Kredit.
  • Flexible Rückzahlung: Je nach Anbieter sind unterschiedliche Tilgungsmodelle möglich.

Nachteile und Risiken

So attraktiv die Beleihung auf den ersten Blick wirkt, sie ist kein kostenloser Zugriff auf das eigene Geld. Für das Darlehen fallen Zinsen an, deren Höhe je nach Anbieter und Marktlage variiert. Diese Zinsen mindern unter Umständen Ihre spätere Auszahlung. Bleibt die Darlehensschuld bis zum Vertragsende offen, wird sie mit der Ablaufleistung verrechnet. Auch im Todesfall reduziert eine noch offene Schuld die an die Hinterbliebenen ausgezahlte Summe.

Prüfen Sie vor Abschluss genau die effektiven Zinskosten und vergleichen Sie diese mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Policendarlehen ist nur dann sinnvoll, wenn Sie den Vertrag tatsächlich behalten möchten und die Rückzahlung realistisch leisten können.

Lebensversicherung beleihen, verkaufen oder kündigen?

Ob die Beleihung für Sie die richtige Wahl ist, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie den Vertrag langfristig behalten wollen. Benötigen Sie das Kapital nur vorübergehend und schätzen Sie den Todesfallschutz, spricht vieles für ein Policendarlehen. Möchten Sie sich hingegen dauerhaft von der Police trennen, kann der Verkauf am Zweitmarkt eine Alternative sein, die häufig mehr einbringt als eine Kündigung. Einen strukturierten Vergleich finden Sie auf unserer Seite Verkaufen oder beleihen sowie unter Kündigen oder verkaufen. Wenn Sie den ungefähren Wert Ihres Vertrags einschätzen möchten, hilft Ihnen unser Rechner oder eine Rückkaufswert-Prüfung.

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Dieses Formular dient ausschließlich einer ersten Einschätzung und stellt keine bindende rechtliche, steuerliche oder finanzielle Zusage dar.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag stellt eine allgemeine, unverbindliche Ersteinschätzung dar und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob eine Beleihung, ein Verkauf oder das Behalten Ihres Vertrags sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ziehen Sie für Ihre individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder unabhängigen Finanzberater hinzu.

Weiterführende, unabhängige Informationen zum Thema Lebensversicherung verkaufen finden Sie bei der BaFin sowie bei der Verbraucherzentrale.