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Private Altersvorsorge

Private Rentenversicherung verkaufen– Ihre Optionen

Eine private Rentenversicherung verkaufen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch private Rentenversicherungen können auf dem Zweitmarkt veräußert werden – der Verkauf kann oft lukrativer sein als eine Kündigung.

Private Rentenversicherung verkaufen: finanzielle Planung für den Ruhestand

Ansparphase vs. Rentenphase

Ein Verkauf ist in der Regel nur während der Ansparphase möglich – also in der Zeit, in der Sie Beiträge in den Vertrag einzahlen (oder er ruht), aber noch keine Auszahlungen begonnen haben. In dieser Phase existiert ein berechenbarer Rückkaufswert.

Sobald die Rentenphase erreicht ist und Sie laufende Zahlungen erhalten, ist ein Verkauf an professionelle Zweitmarktanbieter nahezu ausgeschlossen.

Ausschluss: Riester & Rürup

Staatlich geförderte Verträge können gesetzlich nicht auf dem Zweitmarkt verkauft werden:

  • Riester-Rente & Basisrente (Rürup): Der Gesetzgeber hat eine Übertragung untersagt, um die staatliche Förderung zu schützen.
  • Ungeförderte private Verträge: Hier ist ein Verkauf grundsätzlich möglich und oft sehr lukrativ.

Unverbindliche Prüfung

Prüfen Sie kostenfrei, ob Ihre ungeförderte Rentenversicherung für den Zweitmarkt in Frage kommt.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und streng verschlüsselt übertragen. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.

Dieses Formular dient ausschließlich der Einholung einer ersten Einschätzung und stellt keine bindende rechtliche, steuerliche oder finanzielle Zusage dar.

Vorteile gegenüber der Kündigung

Ähnlich wie bei der Lebensversicherung bieten seriöse Ankäufer oft einen Kaufpreis, der den aktuellen Rückkaufswert übersteigt. Zudem profitieren Sie von einer schnellen Liquidität und der sofortigen Befreiung von zukünftigen Beitragsverpflichtungen, ohne Stornoverluste hinnehmen zu müssen.

Wie wird eine private Rentenversicherung bewertet?

Bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung fließen mehrere Faktoren in eine mögliche Ankaufeinschätzung ein. Dazu zählen der aktuelle Rückkaufswert, die bereits zugeteilten Überschüsse, ein gegebenenfalls vereinbarter garantierter Rechnungszins sowie die verbleibende Laufzeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Ältere Verträge mit einem vergleichsweise hohen Garantiezins können für Ankäufer auf dem Zweitmarkt besonders interessant sein, weil der Zinsvorteil über die Restlaufzeit erhalten bleibt. Eine belastbare Aussage ist jedoch stets erst nach Prüfung Ihrer konkreten Standmitteilung und der Vertragsbedingungen möglich.

Verkauf, Kündigung oder Beitragsfreistellung?

Wer eine private Rentenversicherung verkaufen möchte, hat grundsätzlich mehrere Wege. Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus, der durch Stornoabschläge gemindert sein kann. Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt kann der Kaufpreis über dem Rückkaufswert liegen, sofern der Vertrag die Ankaufkriterien erfüllt. Möchten Sie lediglich die laufende Beitragsbelastung senken, ohne den Vertrag ganz aufzugeben, kann eine Beitragsfreistellung die passende Lösung sein. Das bis dahin gebildete Kapital bleibt dabei erhalten.

Beziehen Sie in Ihre Entscheidung auch mit ein, welche Rolle der Vertrag für Ihre Altersvorsorge spielt und ob Sie das Kapital kurzfristig benötigen. Da mit dem Verkauf ein Teil Ihrer Vorsorge umgeschichtet wird, sollten Sie die Optionen sorgfältig gegeneinander abwägen. Eine unverbindliche Ersteinschätzung kann Ihnen dabei eine erste Orientierung geben.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Neutrale Hinweise bieten die BaFin und die Verbraucherzentrale.

Rechtlicher Hinweis

Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angebote zur Ankaufprüfung sind stets unverbindlich und enthalten keine fixen Preisgarantien. Für die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufs (insbesondere bei Altverträgen vor 2005) empfehlen wir dringend die Konsultation eines Steuerberaters.

Neutrale Informationen zur privaten Rentenversicherung bieten die Verbraucherzentrale und die BaFin.