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Ehrlich und realistisch erklärt

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragenrealistisch erklärt

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ist selten. Wir erklären Ihnen realistisch, was hinter solchen Angeboten steckt, warum meist vereinfachte Fragen gelten und worauf Sie bei Wartezeiten, Beiträgen und der Anzeigepflicht achten sollten.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen: was ist realistisch?

Eine klassische Risikolebensversicherung völlig ohne Gesundheitsfragen ist am Markt kaum verfügbar. Häufiger sind Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen, bei denen der Versicherer weniger oder gröbere Fragen stellt. Wer mit einem gänzlichen Verzicht auf Fragen wirbt, gleicht die fehlende Risikoprüfung meist über Wartezeiten, Leistungsbegrenzungen oder höhere Beiträge aus. Ein realistischer Blick schützt Sie vor falschen Erwartungen. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bleibt daher die Ausnahme. Grundlagen zur Funktionsweise finden Sie auf unserer Übersicht zur Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen: Antrag ausfüllen

Vereinfachte Gesundheitsfragen statt gar keiner

Vereinfachte Tarife verzichten nicht komplett auf die Prüfung, sondern reduzieren den Umfang der Fragen. Das kann für Menschen mit Vorerkrankungen den Zugang erleichtern. Gleichzeitig kalkuliert der Versicherer bei geringerer Risikokenntnis vorsichtiger, was sich im Beitrag niederschlägt. Für Gesunde ist eine reguläre Gesundheitsprüfung deshalb häufig die günstigere Wahl. Wie sich der Beitrag zusammensetzt, lesen Sie unter Risikolebensversicherung Kosten.

Wartezeiten und höhere Beiträge

Typisch für Tarife mit reduzierter oder fehlender Gesundheitsprüfung sind Wartezeiten in den ersten Vertragsjahren. Verstirbt die versicherte Person in diesem Zeitraum krankheitsbedingt, wird oft nur eine reduzierte Leistung oder die Beitragsrückzahlung fällig, während bei einem Unfalltod meist sofort der volle Schutz gilt. Zudem sind die Beiträge im Vergleich zu regulär geprüften Tarifen häufig höher. Diese Punkte sollten Sie bei einem Vergleich berücksichtigen, wie er unter Risikolebensversicherung Vergleich beschrieben ist.

Ehrliche Angaben und die Anzeigepflicht nach Paragraf 19 VVG

Auch bei vereinfachten Gesundheitsfragen gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz. Sie müssen alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verschweigen Sie relevante Umstände, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung kürzen. Falsche Angaben gefährden also genau den Schutz, den Sie absichern möchten. Beantworten Sie die Fragen deshalb sorgfältig und ehrlich.

Für wen kommt ein solcher Tarif infrage?

Tarife mit vereinfachten Fragen können vor allem für Menschen sinnvoll sein, die aufgrund von Vorerkrankungen bei der regulären Prüfung Schwierigkeiten hätten. Für Gesunde ist die reguläre Variante meist wirtschaftlicher. Ob ein solcher Tarif zu Ihnen passt und ob eine RLV überhaupt das richtige Instrument ist, können Sie unter Risikolebensversicherung sinnvoll nachlesen.

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Wichtiger Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Bedingungen zu Wartezeiten, Gesundheitsfragen und Beiträgen unterscheiden sich je nach Vertrag. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr und können im Einzelfall abweichen.

Den Gesetzestext zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (Paragraf 19 VVG) finden Sie bei gesetze-im-internet.de. Weitere unabhängige Informationen bietet die Verbraucherzentrale.