Risikolebensversicherung verkaufen
und der Zweitmarkt.
Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für einen potenziellen Verkauf.
Kein Verkauf möglich
Viele Versicherte möchten ihre Risikolebensversicherung verkaufen, wenn sie den Schutz nicht mehr benötigen. Eine reine Risikolebensversicherung bildet jedoch kein Kapitalvermögen und enthält keine Sparanteile. Die eingezahlten Beiträge fließen komplett in die Risikoabsicherung und die Verwaltungskosten des Versicherers.
Da am Ende der Laufzeit keine Auszahlung (Erlebensfallleistung) erfolgt, gibt es keinen Gegenwert (keinen Rückkaufswert), den ein Aufkäufer auf dem Zweitmarkt erwerben könnte. Wer seine Risikolebensversicherung verkaufen möchte, findet daher in der Regel keinen Ankäufer. Auch Vermittler, die anbieten, eine Risikolebensversicherung verkaufen zu können, ändern an dieser Ausgangslage nichts. Eine klassische Risikolebensversicherung kann daher nicht verkauft werden.

Welche Alternativen gibt es?
Wenn Sie Ihre Police nicht mehr benötigen oder die Beiträge zu einer Belastung werden, stehen Ihnen andere Optionen offen.
Absicherungsbedarf prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob der Schutz wirklich obsolet ist (z.B. Baukredit abbezahlt, Kinder unabhängig). Wenn der Bedarf noch besteht, sollte der Vertrag nach Möglichkeit beibehalten werden, da ein späterer Neuabschluss altersbedingt drastisch teurer wäre.
Reguläre Kündigung
Die Kündigung ist jederzeit möglich. Im Gegensatz zu Kapital-Policen entstehen Ihnen dabei keine Verluste durch Stornogebühren auf angespartes Kapital. Sie verlieren sofort den Schutz, erhalten aber auch keine der bisher gezahlten Beiträge zurück.
Herabsetzung der Summe
Wenn Sie Kosten sparen möchten, den Todesfallschutz aber in geringerem Umfang noch benötigen, können Sie bei Ihrer Gesellschaft die Versicherungssumme anpassen lassen. Dies reduziert die künftigen monatlichen Beiträge.
Beitragsfreistellung
In sehr begrenzten Ausnahmefällen oder bestimmten Misch-Tarifen ist eine vorübergehende Beitragsfreistellung oder Stundung möglich. Klären Sie diese Option bei finanziellen Engpässen direkt mit Ihrem Versicherer.
Sie haben stattdessen eine Kapitallebensversicherung?
Wenn Ihre Police doch Kapital anspart (z.B. gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall), ist ein Verkauf in der Regel problemlos möglich.
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Rechtlicher Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir vermitteln als unabhängiges Portal keine Kündigungen von Risikolebensversicherungen. Bitte wenden Sie sich für Anpassungen Ihres Risikoschutzes direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Neutrale Verbraucherinformationen zur Risikolebensversicherung bieten die Verbraucherzentrale und die BaFin.
