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Ehrliche Aufklärung

Riester Rente verkaufen– das sollten Sie wissen

Die kurze, ehrliche Antwort vorweg: Ob sich eine Riester Rente verkaufen lässt, ist klar geregelt – in der Regel ist das nicht möglich. Warum das so ist und welche Alternativen bestehen, erklären wir hier neutral.

Prüfung von Vorsorgeunterlagen – Riester-Rente verkaufen

Warum sich eine Riester Rente verkaufen kaum umsetzen lässt

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Der Staat unterstützt sie mit Zulagen und Steuervorteilen – allerdings unter einer klaren Bedingung: Das Kapital soll ausschließlich der Altersversorgung dienen. Aus diesem Grund ist das geförderte Guthaben nicht frei verfügbar. Anders als eine klassische Kapitallebensversicherung lässt sich ein Riester-Vertrag daher grundsätzlich nicht an einen Zweitmarktankäufer verkaufen oder abtreten. Es gibt keinen etablierten Markt für den Ankauf geförderter Riester-Verträge, weil die Zweckbindung einer Übertragung entgegensteht.

Was bei einer Kündigung passiert

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, löst eine sogenannte förderschädliche Verwendung aus. Das bedeutet: Alle erhaltenen Zulagen und die über die Steuererklärung geltend gemachten Vorteile müssen zurückgezahlt werden. Vom angesparten Guthaben bleibt nach Abzug dieser Beträge und eventueller Kosten oft weniger übrig, als viele erwarten. Eine Kündigung sollte daher gut überlegt und nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen. Wir sprechen an dieser Stelle bewusst keine Empfehlung aus, da die richtige Entscheidung stark von Ihrer persönlichen Situation abhängt.

Die Alternative: Vertrag ruhen lassen

Können oder möchten Sie vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen, ist das Ruhenlassen (die Beitragsfreistellung) meist der schonendste Weg. Der Vertrag bleibt bestehen, das bereits angesparte Kapital wird weiter verwaltet, und die bisher erhaltene Förderung bleibt erhalten. Sie können die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Über die konkreten Modalitäten informiert Sie Ihr Vertragsanbieter.

Was ist mit anderen Verträgen?

Anders als bei der Riester-Rente gibt es für nicht geförderte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen einen funktionierenden Zweitmarkt. Falls Sie neben Ihrer Riester-Rente auch eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung besitzen, kann für diese ein Verkauf durchaus in Frage kommen. Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten Lebensversicherung verkaufen, Private Rentenversicherung verkaufen sowie zur Abgrenzung unter Rürup-Rente verkaufen.

Häufige Fragen

Andere Verträge prüfen lassen

Sie besitzen neben Ihrer Riester-Rente eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung? Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob ein Verkauf für Sie in Frage kommt.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und enthält bewusst keine Handlungsempfehlung. Die Behandlung geförderter Altersvorsorgeverträge ist komplex und einzelfallabhängig. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte ziehen Sie für Ihre individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater oder unabhängigen Rentenberater hinzu.

Weiterführende, unabhängige Informationen zum Thema Lebensversicherung verkaufen finden Sie bei der BaFin sowie bei der Verbraucherzentrale.