Rürup Rente verkaufen?
Das sollten Sie wissen
Ob Sie Ihre Rürup Rente verkaufen können, klären wir hier vorweg mit einer klaren Antwort: Eine Rürup-Rente kann nicht verkauft werden. Der Gesetzgeber hat die Basisrente bewusst nicht übertragbar gestaltet. Was das bedeutet und welche Wege bleiben, lesen Sie hier.

Warum die Rürup-Rente nicht übertragbar ist
Wer seine Rürup Rente verkaufen möchte, stößt auf ein gesetzliches Verbot. Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – wurde geschaffen, um insbesondere Selbstständigen und Gutverdienern eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Der Gesetzgeber knüpft die steuerliche Förderung jedoch an strenge Auflagen. Eine dieser Auflagen lautet, dass die Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag nicht vererbbar (außer über eingeschlossene Zusatzbausteine), nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar sind. Damit ist ein Verkauf an einen Zweitmarktankäufer rechtlich ausgeschlossen – unabhängig davon, wie hoch das angesparte Kapital ist.
Auch eine Kündigung führt nicht zur Auszahlung
Anders als bei einer klassischen Kapitallebensversicherung ist bei der Rürup-Rente eine Kündigung mit Kapitalauszahlung nicht vorgesehen. Das angesparte Guthaben wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, frühestens ab einem gesetzlich definierten Alter. Ein einmaliger Zugriff auf das Kapital ist nicht möglich. Diese Konstruktion soll sicherstellen, dass die geförderten Mittel tatsächlich der Altersversorgung dienen.
Die realistische Alternative: Beitragsfreistellung
Wenn Sie die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente nicht mehr aufbringen können oder möchten, ist die Beitragsfreistellung in der Regel der einzige sinnvolle Weg. Sie stellen die Zahlungen ein, der Vertrag ruht, und das bereits angesparte Kapital bleibt bestehen. Zum Rentenbeginn erhalten Sie dann eine entsprechend geringere lebenslange Rente. Die konkreten Bedingungen einer Beitragsfreistellung teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
Verkäuflich sind hingegen andere Verträge
Während die Rürup-Rente nicht verkäuflich ist, existiert für nicht geförderte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen ein etablierter Zweitmarkt. Besitzen Sie zusätzlich zu Ihrer Basisrente solche Verträge, kann ein Verkauf eine prüfenswerte Option sein. Mehr dazu erfahren Sie unter Lebensversicherung verkaufen, Private Rentenversicherung verkaufen und zur Abgrenzung unter Riester-Rente verkaufen.
Häufige Fragen
Andere Verträge prüfen lassen
Sie besitzen neben Ihrer Rürup-Rente eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung? Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob ein Verkauf für Sie in Frage kommt.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordernWichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und enthält bewusst keine Handlungsempfehlung. Die rechtliche und steuerliche Behandlung der Basisrente ist einzelfallabhängig. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte ziehen Sie für Ihre individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater oder unabhängigen Rentenberater hinzu.
Weiterführende, unabhängige Informationen zum Thema Lebensversicherung verkaufen finden Sie bei der BaFin sowie bei der Verbraucherzentrale.
