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Versicherungsnehmerwechsel

Lebensversicherung übernehmen Wechsel und Ablauf verstehen

Sie möchten eine Lebensversicherung übernehmen – innerhalb der Familie oder als Käufer am Zweitmarkt? Wir erklären Ihnen sachlich, wie der Versicherungsnehmerwechsel abläuft, warum die Zustimmung des Versicherers nötig ist und worauf Sie achten sollten.

Was heißt „Lebensversicherung übernehmen“?

Eine Lebensversicherung zu übernehmen bedeutet, als neuer Versicherungsnehmer in einen bestehenden Vertrag einzutreten und ihn fortzuführen. Der bisherige Versicherungsnehmer gibt seine Position ab, die neue Person übernimmt Rechte und Pflichten wie die Beitragszahlung. Ein solcher Wechsel wird über einen Versicherungsnehmerwechsel oder eine Abtretung vollzogen und ist regelmäßig nur mit Zustimmung des Versicherers wirksam. Die rechtlichen Grundlagen erläutern wir unter Abtretung der Lebensversicherung.

Lebensversicherung übernehmen: Wechsel des Versicherungsnehmers

Übernahme in der Familie oder Kauf am Zweitmarkt

Grundsätzlich gibt es zwei typische Wege. Bei der Übernahme innerhalb der Familie steht die Fortführung des Vertrags im Vordergrund, etwa wenn ein Angehöriger die Police weiterführen und die Beiträge übernehmen möchte. Beim Kauf am Zweitmarkt erwirbt hingegen ein Anleger die Police gegen einen Kaufpreis als Kapitalanlage. Beide Wege setzen einen Versicherungsnehmerwechsel voraus, unterscheiden sich aber in ihren rechtlichen und steuerlichen Folgen. Wer als Käufer investieren möchte, findet weitere Hinweise unter Lebensversicherung kaufen und in unserer Policenbörse.

Der Versicherungsnehmerwechsel im Detail

Beim Versicherungsnehmerwechsel wird die Person ausgetauscht, die den Vertrag hält und über ihn verfügt. Dazu erklären der bisherige und der neue Versicherungsnehmer den Wechsel gegenüber dem Versicherer, der die Umschreibung vornimmt. Zu klären ist dabei unter anderem, wer künftig Beiträge zahlt, wer bezugsberechtigt ist und wie mit dem Todesfallschutz umgegangen wird. Einen Überblick zum Schutz im Todesfall bietet unsere Seite Todesfallschutz beim Verkauf.

Warum die Zustimmung des Versicherers zählt

Wer eine Lebensversicherung übernehmen will, braucht die Mitwirkung des Versicherers: Ein Wechsel des Versicherungsnehmers oder eine Abtretung wird erst durch dessen Zustimmung wirksam. Der Versicherer prüft den Vorgang und schreibt den Vertrag anschließend auf den neuen Versicherungsnehmer um. Ohne diese Bestätigung geht die Police nicht wirksam über. Deshalb sollten alle Beteiligten den Ablauf frühzeitig mit dem Versicherer abstimmen und die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Worauf Sie achten sollten

Vor einer Übernahme sollten Sie die Vertragsbedingungen, den aktuellen Wert, laufende Beitragspflichten und mögliche steuerliche Folgen sorgfältig prüfen. Bei Übernahmen innerhalb der Familie können schenkung- oder erbschaftsteuerliche Fragen entstehen, beim Kauf am Zweitmarkt stehen Bonität und Chancen-Risiko-Profil im Vordergrund. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Ob Sie eine Lebensversicherung übernehmen sollten, hängt von Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen ab und sollte gut überlegt werden.

Interessenten-Registrierung

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Sie interessieren sich für die Übernahme bestehender Lebens- oder Rentenversicherungen auf dem Zweitmarkt? Registrieren Sie sich unverbindlich – wir melden uns, wenn passende Möglichkeiten bestehen.

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Vertrauliche Behandlung

Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich. Es entsteht kein Anspruch auf Angebote; die Übertragung von Versicherungsverträgen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Übernahme oder Kauf prüfen

Ob Familienübernahme oder Kauf am Zweitmarkt – lassen Sie sich unverbindlich und transparent informieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wichtiger Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar. Es werden keine Renditen, Festpreise oder Garantien zugesagt. Ein Versicherungsnehmerwechsel oder eine Abtretung ist nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen möglich und setzt regelmäßig die Zustimmung des Versicherers voraus. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Weiterführende, unabhängige Informationen zum Versicherungsnehmerwechsel und zur Übernahme von Lebensversicherungen finden Sie bei der BaFin sowie bei der Verbraucherzentrale.